Ausländische Immobilieninvestoren können ab dem 27. September 2013 eine spanische Aufenthaltserlaubnis erhalten, indem sie ein oder mehrere Häuser kaufen, sofern der Betrag 500.000 € oder mehr beträgt.
Mit der spanischen Aufenthaltserlaubnis «Golden Visa» kann der ausländische Investor in Spanien wohnen und sich in ganz Europa bewegen.
